Vector3 – Konzessionen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht. Bei dieser unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet man zwischen dem Verkehr mit Taxen ( § 47 Personenbeförderungsgesetz – PBefG) und dem Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PBefG).
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind. Sämtliche unserer im Fuhrpark von Vector3 befindlichen Fahrzeuge sind durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck auf der gesetzlichen Grundlage nach § 2 i.V.m. § 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) konzessioniert worden. Die jeweils aktuellen Konzessionen liegen ebenso in jedem unserer Fahrzeuge aus.